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      Barrierefreiheit – neue EU-Richtlinien

      Seit 28. Juni 2022 gibt es eine Erweiterung der EU-Richtlinien zum Thema Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Genannt wird das ganze “Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit” oder “European Accessibility Act”, kurz EAA. Das Ziel der Erweiterung ist die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in der EU, also auch in Österreich. Die Produkte und Dienstleistungen sollen dabei so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderung ohne Einschränkungen genutzt werden können. Unter diese Produkte fallen auch Webseiten. Bis Mitte 2025 müssen diese barrierefrei zur Verfügung stehen.

      Barrierefreie Website erschaffen

      1946 wurde der erste Computer entwickelt. Heute hat schon gefühlt jeder einen Computer, ein Smartphone und sogar eine eigene Website, die natürlich nach den eigenen Vorlieben erstellt wird. In der Zeit der Digitalisierung ist inzwischen alles möglich: egal ob Schriftart, Farbe oder genereller Aufbau der Seite. Hier ein Video, da eine Bildergalerie. Und alles muss schön aussehen, wie es einem selbst am besten gefällt.

      Dabei vergisst man oft, dass es auch Menschen gibt, die all diese Dinge nicht wahrnehmen können. Blinde etwa, oder Gehörlose, geistig behinderte Menschen oder alte Leute. Manche Leute haben durch körperliche Behinderungen Probleme, durch eine Website zu navigieren. Es gibt extrem viele Nutzer-Barrieren im Internet, die man beim Erschaffen einer Website nicht einplant. Dabei liegt es gerade in den Händen der Websitebesitzer und Ersteller, diesen Menschen den Umgang mit der Seite zu erleichtern.

      Laut einer Umfrage, an der 3.302 Personen teilgenommen haben, ist ein Drittel der Teilnehmer im Internet auf technische Hilfe angewiesen. Ein großer Teil davon benutzt Großbildmonitore oder die Lupenfunktion. Weitere Hilfen sind die Tasthilfe und Spracheingabe sowie Sprachausgabe. Auch die Braillezeile, welche Text in Blindenschrift umwandelt, wird oft genutzt.

      Die vier Prinzipien

      Will man benachteiligte Menschen unterstützen, sind folgende vier Prinzipien zu beachten:

      1. Wahrnehmung
      2. Bedienbarkeit
      3. Verständlichkeit
      4. Robustheit

      Wahrnehmen der Website

      Bei der Wahrnehmung geht es um die Frage, ob alle Nutzer den Inhalt der Website wahrnehmen können. Zum Beispiel achtet man darauf, Text groß genug darzustellen oder man gibt den Nutzern die Möglichkeit, die Schriftgröße selbst einzustellen. Bei der Wahrnehmung spielt auch die Farbe eine große Rolle. So sollte man auf die generelle Lesbarkeit achten (schwarzer Text auf weißem Hintergrund ist besser lesbar als blauer Text auf grünem Hintergrund), aber auch Behinderungen von Menschen berücksichtigen (z. B. Rot-Grün-Schwäche).

      Navigieren ohne Probleme

      Bei der Bedienbarkeit ist klar: Der Nutzer muss sich ohne Probleme durch die Website navigieren können. Das bedeutet zum einen, auf der Website mit einer klaren Struktur zu arbeiten z. B. ein übersichtliches Menü welches im Text klar sagt, wo was zu finden ist. Am Smartphone ist es z. B. wichtig, dass Klickbares nicht zu nahe beieinandersteht. Menschen, die körperlich beeinträchtigt sind (zittrige Finger etwa), haben es dann leichter, nicht den falschen Link zu klicken.

      Zum anderen muss es möglich sein, eine Website nicht nur mit der Maus oder per Touchscreen zu nutzen, sondern mit der Tastatur. Auch die Sprachausgabe und Spracheingabe gehören zu diesem Punkt. Ein Screen Reader muss die Möglichkeit haben, den Text der Website tatsächlich erfassen und wiedergeben zu können. Abkürzungen, die für solche Programme nicht explizit als solche Gekennzeichnet sind, verursachen oft Probleme bei der Ausgabe.

      Keine Fragen

      Bei einer Website muss auch die Verständlichkeit gegeben sein. Verstehen Nutzer, wie das Menü zu bedienen ist? Ein Grund, warum es mittlerweile zum Standard geworden ist, auf Handys das „Hamburger Symbol“ für das Menü zu benutzen, ist die Verständlichkeit. Sehr viele Menschen haben sich eingeprägt, dass die drei Balken sie zum Menü führen. Um es Nutzern einfach zu machen, wird dasselbe Symbol überall verwendet. So kommen keine Fragen auf, Unverständnis bleibt fern. In diesem Sinne funktioniert auch die Platzierung vom Menü (am Desktop oben waagrecht bzw. links senkrecht, am Smartphone in den oberen Ecken). Auch der Text muss auf Verständlichkeit überprüft werden. Sind die Sätze zu verschachtelt? Sind sie zu lang? Werden Fremdwörter erklärt? Gibt es für Bilder, die nicht laden, einen Alternativtext? Ist Musik zu hören (z. B. von einem Video oder im Hintergrund), die bei der Sprachausgabe stört? Sind die Videos mit Untertiteln versehen?

      Mit Technologien kompatibel

      Robustheit bedeutet, dass eine Website mit jetzigen aber auch zukünftigen Technologien kompatibel ist, und das fängt beim Webbrowser an. Sie haben bestimmt schon gemerkt, dass die gleichen Webseiten in verschiedenen Browsern unterschiedlich angezeigt werden. Manche Browser können z. B. bestimmte Bilder nicht anzeigen. Andere Browser verbieten das Öffnen von Seiten, die keine geschützte Verbindung bieten. Auch die Möglichkeit der Nutzung von Hilfstechnologie gehört zu diesem Punkt.

      Beachtet man all diese Dinge, erleichtert man nicht nur benachteiligten Menschen den Besuch auf die Website. Auch bei der Suchmaschinenoptimierung wird darauf Wert gelegt. Wer eine barrierefreie Website hat, wird von Google besser gerankt.

      Quellen:

      IONOS - Barrierefreie Website und IONOS - Richtlinien Barrierefreiheit im Web
      Mindshape - Barrierefreie Websites
      Barrierefreiheit EU-Richtline

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