Der Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen
Es ist nun hochoffiziell – Franz Kaiser ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter lt. ISO/IEC17024. In folgenden Fällen muss ein Datenschutzbeauftragter verpflichtet werden:
Die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen (z.B. Banken, Versicherungen, Kreditauskunfteien und Berufsdetektive). Die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten besteht (z.B. Krankenanstalten). Zur Auslegung der Bestimmungen zum Datenschutzbeauftragten in der DSGVO sowie zu dessen Aufgaben können die Guidelines der Art 29-Gruppe zum Datenschutzbeauftragten herangezogen werden, die auf der Website der EU-Kommission abrufbar sind.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Information und Beratung der Unternehmer und Angestellten bezüglich der Pflichten im Datenschutzrecht
- Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und Strategien für den Schutz von personenbezogenen Daten müssen überwacht und überprüft werden. Die Zuweisung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter muss ebenso erfolgen.
- Auf Anfrage: Beratung in Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung der Durchführung
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörde und Anlaufstelle
Die Leistungen des Datenschutzbeauftragen Franz Kaiser
- Überprüfung des Ist-Zustandes mittels Workshops vor Ort
- Erarbeitung des Soll-Zustandes inklusive Ausweisung von Zuständigkeiten und Erarbeitung eines Zeitplanes
- Schulung der Mitarbeiter
- Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
- regelmäßige Hilfestellung bzw. Überprüfung der Durchführung
Bei einem persönlichen Termin wird der entsprechende Rahmen festgelegt und ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Unternehmen erstellt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.