Die neue Urheberrechtslinie ist an das Online-Zeitalter angepasst
Bereits im Jahr 2018 hat das Europäische Parlament nach langen Verhandlungen der neuen EU-Urheberrechtslinie zugestimmt. Im April 2019 hat auch der EU-Rat der Richtlinie fixiert. Nun haben die EU-Länder 2 Jahre Zeit, die beschlossene Richtlinie umzusetzen.
Was sagt das Urheberrecht eigentlich aus?
Das Urheberrecht schützt die eigentümlich geistige Schöpfung einer Person, die Werke der Literatur, der Musik, der Grafik, der Fotografie oder der Filmkunst erschafft. Die Kunstwerke müssen für den urheberrechtlichen Schutz über ein Mindestmaß an Individualität und Originalität verfügen und von anderen Kunstwerken unterscheidbar sein. Der Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist der Urheber.
Die bisherigen Gesetze zum Urheberrecht stammen aus einem Zeitalter, wo es noch kein YouTube, Facebook, Instagram oder ähnliche Plattformen gab. Aus diesem Grund wird das Gesetz zum Urheberrecht modernisiert und an das Online-Zeitalter angepasst. Nur weil Fotos, Videos und Texte im Internet frei abrufbar sind, heißt das noch lange nicht, dass man diese einfach so verwenden darf. Auch Plattformen wie YouTube usw. machen sich künftig strafbar, wenn Sie Inhalte zulassen, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie müssen Vorkehrungen treffen, um Urheberrechtsverletzungen auf Ihren Seiten zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürften nicht hochgeladen werden.
Quellen:
https://www.saferinternet.at
https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/5579145/EU-beschloss-Reform-der-Urheberrechtsrichtlinie
https://www.neue.at/osterreich/2019/04/15/urheberrecht-ist-nun-fixiert.neue